Städtische Veranstaltungshalle in Ziegenhain, online buchbar über die Stadtverwaltung
date=2026-09-04
title=Sport- und Kulturhalle Ziegenhain
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category=selbstversorgung
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capacity_note=Städtische Veranstaltungshalle in Ziegenhain, online buchbar über die Stadtverwaltung
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intern_source_hinweis=Betreiberseite am 2026-08-21 geprueft: Anschrift, Kapazitaetsangabe und Vermietung an Private bestaetigt (Listing-Kriterien §6). Benutzungsordnung der Stadt Schwalmstadt für dieses Haus, am 2026-09-04 geprüft und bis zum Ende gelesen: § 3.1 führt als gebührenpflichtige Nutzung an erster Stelle »Nutzung von Privatpersonen: a) Hochzeiten b) Verlobungsfeiern / Polterabende c) Trauerfeiern d) Jubiläumshochzeiten e) Geburtstagsfeiern f) Konfirmation / Kommunion g) sonstige private Veranstaltungen«; ein Ausschluss privater Feiern steht nirgends in der Ordnung. Ganztagsnutzung von 10 Uhr bis 10 Uhr am Folgetag einschließlich Auf- und Abbau, Kaution 100 bis 500 €, 25 € Anzahlung bei Buchung, § 3.8 verbietet Übernachtungen. Preise aus der Gebührenliste der Stadt, Stand Dezember 2025: 200,00 € am ersten Tag (Auswärtige 230,00 €), der Anbau 100,00 € (130,00 €). Ansprechpartner. Personenzahlen veröffentlicht die Stadt zu keinem ihrer Gemeinschaftshäuser. Besonderheit dieses Hauses (§ 4.20): »Durch vertragliche Vereinbarung zwischen der Stadt Schwalmstadt und dem Getränkefachgroßhandel Dirk Spahn in Schwalmstadt-Ziegenhain dürfen in der Sport- und Kulturhalle, sowie im Anbau … nur Getränke, soweit sie von dem Getränkefachgroßhandel geführt werden, ausgeschenkt und direkt von ihm bezogen werden.« Die Getränke sind also nicht frei wählbar. Ein Ausschluss privater Feiern — wie ihn Pohlheim für seine Sporthallen hat — besteht hier nicht.
source_verified=2026-09-04
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