Die Benutzungs- und Entgeltordnung führt eine Raumtabelle mit zwei Spalten, »Personenanzahl ohne Tische« und »Personenanzahl mit Tischen«: Raum 01, 95 m² — 90-110 ohne, 45-60 mit Tischen; Raum 02, 165 m² — 160-200 ohne, 80-100 mit Tischen; Raum 03, 200 m² — 200-240 ohne, 100-140 mit Tischen; Bühne 75 m². § 2 Abs. 3 lautet: »Die Nutzung des Raumes 03 und der Bühne ist für private und nichtöffentliche Veranstaltungen nicht möglich.« Raum 02 ist damit der größte Raum, den ein Privatgast mieten darf. Die »bis zu 300 Personen« der Objektseite sind die Summe aller Räume mit Tischen, also einschließlich des für Private gesperrten Raums 03. § 3 nennt außerdem eine Genehmigungsobergrenze: »Die Aufnahmekapazität des Bürgerhauses ist auf eine Personenzahl von 450 begrenzt.« Tarife ab zwei Stunden: Raum 01 100 €, Raum 02 132 €, Raum 03 180 €; »Bei Nutzung mehrerer Räume gleichzeitig werden die Tarifsätze addiert.« »Ein Hinweis: Veranstaltungen sind nur bis 22.00 Uhr möglich.«
Kommunales Bürgerhaus in der Rosenstraße, das die Gemeinde für Familienfeste, Jubiläumsfeiern, Seminare und Tagungen vermietet. Drei Räume von 95, 165 und 200 Quadratmetern lassen sich durch mobile Trennwände zusammenschalten; an Tischen fassen sie 60, 100 und 140 Personen. Für private Feiern stehen die beiden kleineren zur Verfügung — der große Raum und die Bühne sind laut Benutzungsordnung nur für öffentliche Veranstaltungen. Ein Raum kostet ab zwei Stunden 100 bis 180 Euro; Veranstaltungen enden um 22 Uhr.