Die Stadt unterscheidet selbst, und die 300 ist ausdrücklich ohne Tische: »Aula 293 qm — maximale Personenzahl bestuhlt ohne Tische 300 (verschiedene Bestuhlungen möglich)« und »Kultursaal 208 qm — maximale Personenzahl bestuhlt 136 / maximale Personenzahl unbestuhlt 199«. Für private Mieter gilt eine eigene Obergrenze, Benutzungsordnung § 2 Abs. 2: »Bei Privatveranstaltungen ist die Personenzahl für die Aula auf 240 Personen und für den Kultursaal auf 100 Personen begrenzt.« Der Tarif hängt vom Wohnort ab (§ 8 Abs. 11): »Bei Privatveranstaltungen kann nur der Tarif Allgemeine Veranstaltung (Privat Person aus Kandel) gebucht werden, wenn z.B. das Geburtstagskind oder das Brautpaar, in Kandel wohnhaft ist« — Auswärtige zahlen den Gewerbetarif (950 € statt 500 € für die Aula). Kein Ausschluss, aber ein Preisunterschied. Die Ordnung vermietet in § 2 Abs. 1 sieben Einheiten, darunter im Untergeschoss einen »Großen Saal« und einen »kleinen Saal« mit eigenen Tarifen (75 € beziehungsweise 45 € für Privatpersonen aus Kandel). Turnhalle und Gymnastikraum sind ausgenommen (»nur den Schulen und sporttreibenden Vereinen«).
Stadthalle von Kandel in der Schulgasse, mit sieben getrennt vermietbaren Einheiten. Die Aula misst 293 Quadratmeter und ist ohne Tische für 300 Personen bestuhlbar; bei Privatveranstaltungen deckelt die Stadt sie auf 240. Der Kultursaal darunter fasst bestuhlt 136, für Private 100, im Untergeschoss kommen ein großer und ein kleiner Saal dazu. Familienfeiern sind ausdrücklich möglich — Polterabende ausgenommen; wer in Kandel wohnt, zahlt den Bürgertarif. Bestuhlt wird nach genehmigten Plänen, auf Wunsch durch den Haustechniker.