⚠️ **Privat buchen darf nur, wer Wohnsitz in Barntrup hat** (§ 3 Abs. 1 d der Benutzungsordnung). ⚠️ **Die Stadt veröffentlicht für keines ihrer Häuser eine Personenzahl** — weder im Ordnungstext noch in den beiden Anlagen; die Volltextsuche der Stadt liefert für »Bestuhlung« null Treffer.
Kommunaler Veranstaltungsraum am Bahnhof, den die Stadt an Vereine für 50 Euro und an Private für 250 Euro je Nutzungstag vermietet, zuzüglich 300 Euro Kaution. Privat buchen darf allerdings nur, wer in Barntrup wohnt; die Getränke- und Speisenversorgung muss über Barntruper Unternehmen laufen. Eine Personenzahl veröffentlicht die Stadt nicht.